{"id":1618,"date":"2015-07-04T13:42:14","date_gmt":"2015-07-04T11:42:14","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.brunnenbraeu.eu\/?page_id=1618"},"modified":"2024-06-11T20:20:02","modified_gmt":"2024-06-11T18:20:02","slug":"bier-zoll","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/blog.brunnenbraeu.eu\/?page_id=1618","title":{"rendered":"Bier &#038; Zoll"},"content":{"rendered":"\n<p>[Diese Seite ist mittlerweile veraltet. Eine neue Gesetzgebung, die 2025 in Kraft treten soll, macht viele Dinge einfacher und wird die Hausbrauerei von vielen unn\u00f6tigen und b\u00fcrokratischen Vorgaben entlasten. Die Seite ist daher nicht mehr direkt verlinkt. Wenn Du sie trotzdem gefunden hast: Sch\u00f6n f\u00fcr Dich. Dann darfst Du Dir n\u00e4mlich nun einen Ausflug in die Geschichte der Steuerregelungen g\u00f6nnen. So, wie hier beschrieben, sah die Welt der Biersteuer f\u00fcr Hausbrauer im Zeitraum zwischen ungef\u00e4hr 1997, als ich mit dem Brauen angefangen habe, bis zum Auslaufen der Regelungen in 2024 aus.]<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Bier und Zoll \u2013 ein seltsames Thema. Was hat Bier mit Zoll zu tun?<\/p>\n\n\n\n<p>Ich m\u00f6chte mein Hausgebrautes doch nicht \u00fcber die Grenzen im- oder exportieren, und innerhalb der Europ\u00e4ischen Union ist das mit dem Zoll doch auch nicht mehr das, was es mal war, oder?<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grund ist ein anderer, und mit Im- und Export hat das tats\u00e4chlich nichts zu tun.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Herstellung von Bier unterliegt in Deutschland der Steuerpflicht, und zwar sowohl das aus Malz hergestellte Bier als auch Biermischgetr\u00e4nke, bei denen Bier mit nichtalkoholischen Getr\u00e4nken gemischt ist (Radler, Alsterwasser und \u00e4hnliche Merkw\u00fcrdigkeiten). Lediglich Bier mit einem Alkoholgehalt von unter 0,5 Prozent (alkoholfreies Bier) ist nicht steuerpflichtig. Und da es sich bei der Biersteuer um eine <em>bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer<\/em> handelt (geregelt im <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstg_2009\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Biersteuergesetz [BierStG]<\/a><\/span><\/span> aus dem Jahr 2009 und der <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstv_2010\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung zur Durchf\u00fchrung des Biersteuergesetzes [BierStV]<\/a><\/span><\/span>, ebenfalls aus dem Jahr 2009), deren Aufkommen den Bundesl\u00e4ndern zusteht, ist allerdings nicht das Finanzamt f\u00fcr die Biersteuer zust\u00e4ndig, sondern der Zoll \u2013 und zwar in Form des jeweils regional zust\u00e4ndigen Hauptzollamts. Das hei\u00dft, wir Bierbrauer m\u00fcssen uns an unser Hauptzollamt wenden und dort als brave Staatsb\u00fcrger grunds\u00e4tzlich erst einmal f\u00fcr jeden Sud unsere Biersteuer bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings w\u00fcrde das einen erheblichen Aufwand bedeuten, und zwar nicht nur f\u00fcr uns Haus- und Hobbybrauer, sondern auch f\u00fcr die Hauptzoll\u00e4mter:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Steuersatz auf Bier ist zwar nicht wirklich umwerfend hoch (jedenfalls angesichts der Mengen, die zu Hause anfallen). Es br\u00e4chte uns nicht an den Rand des finanziellen Ruins, wenn wir ab und zu mal zwanzig oder f\u00fcnfzig Liter f\u00fcr den eigenen Verzehr brauen und dann versteuern m\u00fcssten, denn die Biersteuer liegt mit Stand 2013 bei einem Stammw\u00fcrzegehalt des Bieres von 12\u00b0 Plato und bei Ber\u00fccksichtigung aller Verg\u00fcnstigungen f\u00fcr Kleinstmengen bei etwas mehr als f\u00fcnf Cent pro Liter. Das w\u00e4re also sicher noch zu verkraften\u2026<\/p>\n\n\n\n<p>Aber der Zwang, \u00fcber jeden einzelnen Sud detailliert und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend Buch zu f\u00fchren, anschlie\u00dfend dies an das Hauptzollamt zu melden und dann so ungef\u00e4hr 1,05 \u20ac jeweils einzeln zu \u00fcberweisen, w\u00fcrde uns den Spa\u00df am Hobby ob der damit verbundenen B\u00fcrokratie schnell verg\u00e4llen. Und der Zollbeamte f\u00e4nde das wahrscheinlich auch nicht wirklich witzig \u2013 der hat bestimmt andere Steuerschuldner, bei denen es sich eher lohnt, das Geld einzutreiben&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Um uns allen, den Hauptzoll\u00e4mtern mit seinen Beamten und den Haus- und Hobbybrauern ein wenig B\u00fcrokratie zu ersparen, gibt es daher (gl\u00fccklicherweise?) in der Biersteuerverordnung eine Ausnahmeregelung. Im&nbsp;<span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstv_2010\/__41.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 41 (2) Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer<\/a><\/span><\/span> hei\u00dft es:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschlie\u00dflich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauh\u00e4usern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Damit k\u00f6nnen wir also bis zu 200 Liter pro Jahr steuerfrei brauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Und trinken!<\/p>\n\n\n\n<p>Immerhin mehr als eine Halbe pro wohlverdientem Feierabend. Das ist doch schon mal was! Und den ganz kleinen Pferdefu\u00df im Absatz 2, den spare ich mir jetzt f\u00fcr den n\u00e4chsten Absatz auf. Jetzt freuen wir uns erstmal \u00fcber die Freigrenze von 200 Litern, oder 400 Halben!<\/p>\n\n\n\n<p>So, und nun folgt er, der kleine Pferdefu\u00df in <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstv_2010\/__41.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 41 (2) Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer<\/a><\/span><\/span>:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zust\u00e4ndigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zust\u00e4ndige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Einmal im Jahr bleibt es uns also nicht erspart, das f\u00fcr uns zust\u00e4ndige Hauptzollamt anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass wir brauen werden, dass wir dabei aber unter der 200-Liter-Grenze bleiben werden und dass der werte Herr Zollbeamte (oder die werte Frau Zollbeamtin) sich daher keine Sorgen bez\u00fcglich einer eventuellen Steuerhinterziehung in unserem Hause machen m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr diejenigen unter Euch, die jetzt noch nicht so recht wissen, wie sie eine solche Anzeige an das Hauptzollamt formulieren sollen, und welches Hauptzollamt \u00fcberhaupt zust\u00e4ndig ist, habe ich zwei Hilfen parat.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zum Einen findet Ihr <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.brunnenbraeu.org\/Dokumente\/Zoll%20-%20Brauanzeige.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a><\/span><\/span> die Brauanzeige, die ich selber an mein zust\u00e4ndiges Hauptzollamt gerichtet habe und die als ordnungsgem\u00e4\u00df akzeptiert wurde. F\u00fchlt Euch frei, den Text abzuschreiben, ich erhebe keine Urheberrechtsanspr\u00fcche\u2026<\/li>\n\n\n\n<li>Und zum Anderen findet Ihr <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.zoll.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Links-fuer-Inhaltseiten\/Der-Zoll\/karte_standorte_hza.jpg?__blob=publicationFile\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a><\/span><\/span> eine Liste mit den Hauptzoll\u00e4mtern, die f\u00fcr die Biersteuer zust\u00e4ndig sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Ein kurzer Anruf beim Hauptzollamt kann \u00fcbrigens auch durchaus hilfreich sein. Machen wir uns doch nichts vor: Die dort arbeitenden Beamten und Beamtinnen sind auch nur Menschen, die uns nix B\u00f6ses wollen, sondern lediglich ihre Pflicht tun. Und in einem kurzen Telefongespr\u00e4ch kann man eine Menge in beiderseitigem Verst\u00e4ndnis erreichen. Immerhin hei\u00dft es doch in <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstv_2010\/__41.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 41 (2) Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer<\/a><\/span><\/span>:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Und meine Erfahrung hat gezeigt, dass, wenn man freundlich ist, der \/ die Beamte seinen \/ ihren Ermessensspielraum auch gern nutzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei mir hat das gut geklappt, denn ich habe seinerzeit \u2013 Asche \u00fcber mein Haupt \u2013 vergessen, f\u00fcr das Jahr 2005 die Brauanzeige abzugeben. Nach einem kurzen Telefonat und der treuen und ehrlichen Versicherung meinerseits, die knapp 120 Liter des betreffenden Jahres l\u00e4ngst selbst getrunken und selbstverst\u00e4ndlich nicht verkauft zu haben, war die Sache erledigt. Und f\u00fcr 2006 und die folgenden Jahre lief wieder alles ordnungsgem\u00e4\u00df, wie der <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.brunnenbraeu.org\/Dokumente\/Zoll%20-%20Eingangsbestaetigung.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a><\/span><\/span> abgebildete Bescheid zeigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Also, einen Brief pro Jahr sollte uns unser Hobby schon wert sein!<\/p>\n\n\n\n<p>Und hier nun noch ein kleiner \u201ehistorischer\u201c R\u00fcckblick: Bis etwa 2014 gab es in den Hauptzoll\u00e4mtern teilweise unterschiedliche Auffassungen \u00fcber eine eventuelle Meldepflicht jedes einzelnen Sudes. Einzelne Beamte haben \u2013 vielleicht von ihren Vorgesetzten getrieben, vielleicht aus \u00fcbergro\u00dfem Ehrgeiz oder aus Angst, etwas falsch zu machen \u2013 von den Hausbrauern in ihrem Verantwortungsbereich verlangt, jeden einzelnen Sud rechtzeitig vorher anzumelden. Und auch die Form dieser Anmeldung (schriftlich, per Formular, per eMail) und ihre Frist, also was rechtzeitig in diesem Kontext hei\u00dft (von einer Woche vorher bis unmittelbar vorher kam alles vor), wurde unterschiedlich gehandhabt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittlerweile gibt es daf\u00fcr aber wohl ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem ein einheitliches Vorgehen empfohlen wird: Eine Anmeldung zu Beginn des Jahres gen\u00fcgt; eine Anmeldung jedes einzelnen Suds ist nicht erforderlich, solange die Freigrenze von 200 l nicht \u00fcberschritten wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Sichtbarer Ausdruck dieses Vereinheitlichung nach au\u00dfen ist die Verwendung des <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.brunnenbraeu.org\/Dokumente\/Zoll%20-%20Eingangsbestaetigung2015.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a><\/span><\/span> gezeigten Vordrucks zur Eingangsbest\u00e4tigung der Brauanzeige \u2013 bis 2014 geschah dies noch in frei formuliertem Schreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Vielleicht noch ein paar weitere Tipps:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Trick, im gleichen Haushalt auf jede Person 200 Liter anzumelden, ist \u2013 glaube ich \u2013 nicht legal. Im <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstv_2010\/__41.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 41 (1) Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer<\/a><\/span><\/span> der Biersteuerverordnung hei\u00dft es ja <em>in ihren Haushalten<\/em>, und damit gilt die Freigrenze nur einmal f\u00fcr den gesamten Haushalt. Einschlie\u00dflich Ehefrau, Kinder, Katze und Hund\u2026<\/li>\n\n\n\n<li>Vielleicht findet sich in der Nachbarschaft noch der eine oder andere Interessierte. Erstens macht das gemeinsame Brauen viel mehr Spa\u00df, und zweitens hat dann jeder die Freigrenze von 200 Litern. Es sind ja verschiedene Haushalte! Da kann man dann wunderbar gegenseitig verkosten, allerdings muss dann auch jeder einen eigenen Brief ans Hauptzollamt schreiben.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn die Freigrenze von 200 Litern nur knapp \u00fcberschritten wird, w\u00fcrde ich einfach mal den zust\u00e4ndigen Beamten \/ die zust\u00e4ndige Beamtin im Hauptzollamt anrufen. Vielleicht reicht der Handlungsspielraum so weit, dass dieser \/ diese sagen darf, wegen einer \u00dcberschreitung um zehn oder zwanzig Liter lohne sich auch f\u00fcr das Hauptzollamt der Aufwand nicht. Die Steuerschuld beliefe sich dann auf ungef\u00e4hr 20.- \u20ac, aber daf\u00fcr m\u00fcsse dann jeder einzelne Sud des Jahres vorher angemeldet werden, und das Amt m\u00fcsse jedes Mal darauf antworten. Ob da nicht ein Auge zugedr\u00fcckt werden k\u00f6nne? Ich habe damit selber noch keine Erfahrungen, weil ich immer unter den 200 Litern geblieben bin, aber einen Versuch w\u00e4re es doch wert, oder? Anrufen und fragen kostet (fast) nix.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die ganz Engagierten gibt es nun aber noch eine Extraregelung (deutsches Steuerrecht ist ja ber\u00fchmt daf\u00fcr, nicht ganz einfach zu sein\u2026): Wer \u2013 so wie ich \u2013 ein gewisses Sendungsbewusstsein hat und auch gerne mal ganz offiziell einen Brauvorgang vorf\u00fchren m\u00f6chte (bei einem so genannten <em>Schaubrauen<\/em>, oder bei einem Volkshochschulkurs), der f\u00e4llt nicht unter die bisher beschriebene Steuerbefreiung, sondern muss Zeitpunkt, Ort und Menge des hergestellten Biers vorher anzeigen und anschlie\u00dfend versteuern. Ungeachtet der Freimenge von 200 Litern.<\/p>\n\n\n\n<p>Schade, nicht wahr?<\/p>\n\n\n\n<p>Bis 2008 gab es zwar noch einen kleinen Ausweg f\u00fcr den Schaubrauer, denn es fand sich auf der Internetseite des Zolls seinerzeit folgende Formulierung:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle Veranstaltungen wie Dorffeste, Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in Seminaren zur Erwachsenenbildung ist nicht steuerfrei. Der Hersteller hat dem Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und Menge der beabsichtigten Bierherstellung anzuzeigen. Nach Mitteilung der Bemessungsgrundlagen f\u00fcr die Biersteuer durch das Hauptzollamt hat der Hersteller unverz\u00fcglich eine Steuererkl\u00e4rung \u00fcber Menge und Stammw\u00fcrzegehalt des erzeugten Bieres abzugeben. Betr\u00e4gt die Biersteuer hierbei weniger als 5.- \u20ac, muss keine Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Aber es war halt nur bis 2008.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Trick war dabei gewesen, unter etwa f\u00fcnfzig Litern Ausschlagmenge zu bleiben (bei Starkbieren noch etwas weniger), dann belief sich die Steuerschuld auf weniger als 5.- \u20ac, und man musste keine Biersteuer bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich selber habe mir das zunutze gemacht, als ich 2006 im Freilichtmuseum Kiekeberg in der N\u00e4he Hamburgs ein Schaubrauen veranstaltet habe, dies ordnungsgem\u00e4\u00df beim Hauptzollamt L\u00fcneburg angemeldet habe, und dann bei einer Menge von nur zwanzig Litern nat\u00fcrlich locker unter der Grenze von 5.- \u20ac geblieben bin, wie <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.brunnenbraeu.org\/Dokumente\/Zoll%20-%20Freimenge.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a><\/span><\/span> bewiesen sei. Und zwanzig Liter reichen f\u00fcr eine sch\u00f6ne Vorf\u00fchrung allemal aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittlerweile schreiben wir aber das Jahr 2015, und die Bankenkrise, der Euro-Rettungsschirm, der Untergang der griechischen Wirtschaft und dergleichen Dinge mehr haben unserem Staatshaushalt mittlerweile so zugesetzt, dass dieser zwar neuerdings einerseits ausgeglichen ist und Deutschland keine neuen Staatsschulden mehr aufnehmen muss, wie Bundesfinanzminister Sch\u00e4uble mit stolz geschwellter Brust verk\u00fcndet, andererseits der Fiskus aber offensichtlich nicht mehr auf Kleinstbetr\u00e4ge verzichten kann. Vielleicht geht die Argumentation aber auch anders herum: Mit dem ausgeglichenen Bundeshaushalt k\u00f6nnen wir uns eine gewisse Ineffizienz des Zollwesens leisten und mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem b\u00fcrokratischem Aufwand auch Betr\u00e4ge eintreiben, die in keinem Verh\u00e4ltnis zu den dadurch verursachten Kosten stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie dem auch sei, die oben zitierte Formulierung wurde ge\u00e4ndert und lautet mit <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.zoll.de\/DE\/Privatpersonen\/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt\/Brauen-Brennen-Roesten\/Bier\/bier.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stand Juli 2015<\/a><\/span><\/span> nun:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Brauen zu Demonstrationszwecken<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen etc.) nicht steuerfrei. Sie m\u00fcssen als Hersteller dem zust\u00e4ndigen Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und voraussichtliche Menge vor der Bierherstellung formlos anzeigen. Nach Abschluss der Veranstaltung m\u00fcssen Sie eine Biersteueranmeldung (Formular 2075) \u00fcber die Menge und den Stammw\u00fcrzegehalt des erzeugten Bieres abgeben und die Steuer sofort entrichten. Das zust\u00e4ndige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand f\u00fcr die Ermittlung des Stammw\u00fcrzegehaltes eine Anmeldung mit einem pauschalen Stammw\u00fcrzegehalt von 12 Grad Plato zulassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Puh! Wir m\u00fcssen also vor dem Schaubrauen eine formlose Anzeige an das Hauptzollamt schicken, und hinterher ein Formblatt ausf\u00fcllen, ebenfalls an das Hauptzollamt schicken und dann die Biersteuer bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach einem Schaubrauen in Nordhofen im Westerwald im Mai 2009 haben wir das auch gemacht \u2013 die Steuerschuld belief sich auf gewaltige 2,42 \u20ac\u2026 Ich glaube, weder der freundliche Steuerbeamte im Hauptzollamt, der ja gar nichts daf\u00fcr kann, noch wir, die wir noch weniger daf\u00fcr k\u00f6nnen, waren wirklich begeistert.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Gl\u00fcck mussten wir seinerzeit wenigstens nicht die Biersteueranmeldung mit dem Vordruck 2075 ausf\u00fcllen. Das h\u00e4tte dann n\u00e4mlich erst richtig Freude bereitet, handelte es sich bei diesem Vordruck doch um ein dreiseitiges Dokument, das uns so richtig die Augen \u00f6ffnen konnte, wie weit B\u00fcrokratie um ihrer selbst willen getrieben werden kann. Mittlerweile geht aber auch die Zollverwaltung mit der Zeit und man kann das Formular <span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.formulare-bfinv.de\/ffw\/action\/invoke.do?id=2075\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">online<\/a><\/span><\/span> ausf\u00fcllen. Eine erhebliche Vereinfachung f\u00fcr die, die auf dieses Formular angewiesen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>So, ich hoffe, die bis hierher gemachten Angaben helfen dem werten Leser und Hobbybrauer, die b\u00fcrokratischen Klippen deutschen Zoll- und Steuerrechts zu umschiffen und unserem gemeinsamen Hobby nachzugehen, ohne gleich straff\u00e4llig zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es sei allerdings noch angemerkt, dass ich alle Angaben zwar nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe, aber nat\u00fcrlich kein Jurist oder Steuerfachmann bin. Sondern Hobbybrauer. Und damit ist auch klar, dass diese Erl\u00e4uterungen nicht als verbindliche juristische oder steuerrechtliche Beratung dienen k\u00f6nnen und d\u00fcrfen, sondern nur als Tipp unter Gleichgesinnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer jetzt also alles noch einmal ganz genau und im Original nachlesen m\u00f6chte, der findet im Folgenden die Links auf die entsprechenden Informationen direkt vom Zoll, also im Original, so wie sie im Juli 2015 funktioniert haben:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.zoll.de\/DE\/Fachthemen\/Steuern\/Verbrauchsteuern\/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee\/Steuergegenstand\/Bier\/bier.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Steuergegenstand im Biersteuerrecht<\/a><\/span><\/span><\/li>\n\n\n\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstg_2009\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Biersteuergesetz<\/a><\/span><\/span><\/li>\n\n\n\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bierstv_2010\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Biersteuerverordnung<\/a><\/span><\/span><\/li>\n\n\n\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"http:\/\/www.zoll.de\/DE\/Privatpersonen\/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt\/Brauen-Brennen-Roesten\/Bier\/bier.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Privates Brauen von Bier<\/a><\/span><\/span><\/li>\n\n\n\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #0000ff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.formulare-bfinv.de\/ffw\/action\/invoke.do?id=2075\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Steueranmeldung f\u00fcr Bier im Einzelfall (Formular 2075)<\/a><\/span><\/span><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>[Diese Seite ist mittlerweile veraltet. Eine neue Gesetzgebung, die 2025 in Kraft treten soll, macht viele Dinge einfacher und wird die Hausbrauerei von vielen unn\u00f6tigen und b\u00fcrokratischen Vorgaben entlasten. Die Seite ist daher nicht mehr direkt verlinkt. Wenn Du sie trotzdem gefunden hast: Sch\u00f6n f\u00fcr Dich. 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